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Zum 20.3.2009 hat die SPD Bundestagsfraktion folgende Pressemeldung herausgegeben:
20.03.09 - 252
Anforderungen für Surf-, Segel- und Kitelehrer werden erleichtert
AG Tourismus
Anlässlich der Ankündigung des
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Paragraf 15
See-Sportbootverordnung zu ändern und damit gewerbliche Aktivitäten in
Strandnähe zu erleichtern, erklärt die tourismuspolitische Sprecherin
der SPD-Bundestagsfraktion :
Zukünftig soll in den Küstengewässern generell ein
Sportküstenschifferschein (SKS) für alle Personen ausreichend sein, die
im Rahmen ihrer gewerbsmäßigen Tätigkeit ein Sportboot führen.
Von dieser Änderung werden rund 80 Schulbetriebe an der Nord-
und Ostssee profitieren. Ausbilder, die Einsteiger- und
Grundlagenausbildung in Strandnähe in den Sportarten Segeln, Windsurfen
und Kiten anbieten, benötigen nicht mehr einen Sportseeschifferschein
(SSS).
Der Sportseeschiffschein (SSS) verlangt von den Schiffsführern
umfangreiche Kenntnisse in der Navigation, Schifffahrtsrecht und
Wetterkunde, die eine intensive Schulung und Prüfungsvorbereitung
erfordern. Für die Schulen und Unternehmen bedeutete das einen
unverhältnismäßigen Aufwand.
Durch die Änderung des Paragrafs 15 See-Sportbootverordnung ist
nun in den Küstengewässern ein Sportküstenschifferschein (SKS)
ausreichend. Der Sportküstenschifferschein trägt den Erfordernissen der
Sicherheit und Qualifikation der Schiffführer in Küstengewässern
ausreichend Rechnung. Küstengewässer sind Gewässer mit einer Entfernung
bis zu zwölft Seemeilen Abstand von der Festlandküste.
Deutschland ist ein Wassersportland geworden. Wassersport und
Wassertourismus haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich
positiv entwickelt. Die Nähe zur Natur und die breite Palette
abwechslungsreicher Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten, aber auch
der Trend zum Kennenlernen der näheren Umgebung und zum Urlaub in
Deutschland haben dem Wassertourismus hohe Zuwachsraten beschert. Diese
Neuregelung wird dazu beitragen, noch mehr Urlaubern attraktive
Wassersportarten näher zu bringen.
Die Änderung betrifft auch die geführten Anglertouren. In den
vergangenen Jahren hat sich ein neuer touristischer Wirtschaftszweig
entwickelt: geführte Anglertouren mit kleinen Booten auf der Ostsee.
Die geführten Anglerfahrten ermöglichen es Angelfreunden mit
professionellen Guides Hechte, Lachse und andere Fische zu fangen.
Bislang konnte dieser neue touristische Wirtschaftszweig die
rechtlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllen. Das ist jetzt anders. Mit
der Änderung der Verordnung wird die wirtschaftliche Grundlage dieses
und vieler anderer Unternehmen gesichert.
Eine Änderung bis zum Saisonstart 2009 (April/Mai) ist zeitlich
allerdings unmöglich. Daher wird momentan an einer Übergangsregelung
gearbeitet.
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion Pressemeldung
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