| Funkzeugnisse - aktuell |
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Bußgeldbefreiung nur bei Verstößen gegen die SportSeeSchV
In der Presse hat es in letzter Zeit teilweise irreführende Informationen über die Aussetzung der Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Funkzeugnispflicht gegeben. Die aktuelle Situation sieht wie folgt aus:
1.
Gemäß Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchV) muss der Führer
eines Sportfahrzeuges oder Traditionsschiffes im Besitz eines gültigen
Funkbetriebszeugnisses entsprechend der an Bord vorhandenen
funktechnischen Ausrüstung sein. Ein Verstoß stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar.
2. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift zieht erst ab dem 1.1.2010 ein Bußgeld nach sich. Die Bestimmungen der SportSeeSchV beziehen sich auf die Ausrüstung des Schiffes mit einer Funkanlage, nicht auf deren Betrieb. Parallel gilt die Schiffssicherheitsverordnung (SchSV). § 13, Absatz 4a der SchSV bestimmt, dass am Seefunkdienst nur teilnehmen darf, wer über ein gültiges Funkbetriebszeugnis verfügt. Diese Vorschrift bezieht sich auf die Ausübung des Seefunkdienstes. Wer also ohne gültigen Befähigungsnachweis am Seefunkdienst teilnimmt, riskiert ein Bußgeld nach der SchSV. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Skipper ohne gültiges Funkzeugnis, die eine mit einer funktechnischen Anlage ausgerüstete Charteryacht führen, zwar gegen die SportSeeSchV verstoßen, bis zum 31.12.2009 aber nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Benutzen sie allerdings die Anlage, ist nach der SchSV ein Bußgeld fällig. Damit bleibt die Vermietung von ausrüstungspflichtigen Charteryachten bis zum 31.12.2009 an Skipper und Crews ohne Funkzeugnis möglich. Der Arbeitskreis Charterboot (AKC) empfiehlt allen Charterkunden, dass notwendige Funkbetriebszeugnis zu erwerben. Informationen hierzu erteilen die Charterunternehmen und die Schulverbände unter www.sportbootschulen.de oder www.vdws.de. Köln, den 23. Juni 2008 Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. Gunther-Plüschow-Str. 8 50829 Köln Ansprechpartner: Jürgen Tracht Tel.: + 49 221 59 57 115 mailto: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können web: www.bvww.org |
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